Es bestehen drei Möglichkeiten, um der beste Anwalt in Frankreich zu werden. Neben der klassischen Juristenausbildung an staatlichen oder privaten Universitäten besteht die Möglichkeit für ausländische Anwälte eine Eignungsprüfung zu absolvieren. Die Absolventen einer Universität müssen eine Aufnahmeprüfung an der Anwaltsschule bestehen. Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist eine Juristenausbildung abzuschließen, die aus einem akademischen und einem praktischen Teil besteht. Der beste Anwalt in Frankreich bzw. avocat ist ein Organ der Rechtspflege, ein auxiliaire de justice. Der beste Anwalt unterstützt Sie bei der Klärung Ihres Rechtsanliegens, begutachtet die Vertragsentwürfe und vertritt Sie in Zivil-, Verwaltung- und Strafprozessen oder vor Behörden.
In Frankreich gibt es Justizgerichte und Verwaltungsgerichte. Die Justizgerichte sind fĂŒr zivil- und strafrechtliche Angelegenheiten zustĂ€ndig. Die Verwaltungsgerichte, tribunaux administratifs, sind fĂŒr den öffentlichen Bereich zustĂ€ndig. Der Oberste Berufungsgerichtshof (Cour de cassation) bildet die obersten Ebene der Justizgerichte. Darunter befinden sich 36 Berufungsgerichte, 161 tribunaux de grande instance und 207 tribunaux dĂnstance. Der Staatsrat (Conceil dÂŽEtat) mit 8 Berufungsgerichten (cours administratives dÂŽappel) und 42 tribunaux administratifs steht an der Spitze der Verwaltungsgerichte. FĂŒr die ĂberprĂŒfung von Gesetzen vor der Erlassung ist der Verfassungsrat zustĂ€ndig. Der Conceil Constitutionnel hat neun Mitglieder, davon werden drei vom Vorsitzenden der Nationalversammlung und drei vom Senatsvorsitzenden ernannt.
In Verfahren vor dem sogenannten ordentlichen Gericht (Tribunal judiciaire) besteht eine Anwaltspflicht. Dieses Gericht ist fĂŒr alle Anliegen zwischen natĂŒrlichen oder juristischen Personen zustĂ€ndig, die nicht zwingend unter die ZustĂ€ndigkeit anderer Gerichte fallen. GrundsĂ€tzlich besteht die Pflicht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, unabhĂ€ngig davon, ob es sich um ein schriftliches oder mĂŒndliches Verfahren handelt. Allerdings besteht fĂŒr Angelegenheiten mit einem Streitwert von maximal 10.000 ⏠nur ein relativer Anwaltszwang. Sie können sich, mĂŒssen aber nicht durch den besten Anwalt vertreten lassen. Im Bereich der Enteignung, der gewerblichen Raummiete, in Steuersachen, in einigen Familiensachen oder fĂŒr Rechtsstreitigkeiten vor dem Handelsgericht mĂŒssen sich die Parteien zwingend durch den besten Anwalt vertreten lassen.
Der beste Anwalt in Frankreich kann Sie grundsĂ€tzlich vor sĂ€mtlichen Gerichten vertreten. Ausnahmen finden sich bei Vertretungen vor den Obersten Gerichtshöfen (Cour de Cassation, Conseil dâEtat), wo eine besondere Zulassung benötigt wird. UnabhĂ€ngig von seiner Zulassung kann der beste Anwalt in Frankreich stets vor Arbeitsgerichten (Conseil de Prudâhommes) und Handelsgerichten (Tribunal de Commerce) auftreten. Jedoch kann er einen Prozess nur vor jenem Gericht fĂŒhren, in dessen Gerichtsbezirk er bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer (Barreau des Avocats) eingeschrieben ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der beste Anwalt durch die Einschaltung eines vor Gericht zugelassenen Postulationsanwalts (avocat postulant) auch vor anderen Gerichten auftritt.
Die Festlegung der Honorare des besten Anwalts in Frankreich unterliegt keiner gesetzlich verbindlich vorgesehenen Regelung. Der beste Anwalt in Frankreich wird sein Honorar frei festsetzen oder mit dem Mandanten im Voraus vereinbaren. Die Empfehlungen der Rechtsanwaltskammer in Form von Honorartabellen werden in der Praxis beachtet, jedoch wurden diese unverbindlich und seitens der Wettbewerbskommission als wettbewerbswidrig erklĂ€rt. Die maĂgebenden Kriterien fĂŒr die Honorarfestsetzung sind Art, Aufwand, Reputation sowie Spezialisierung des besten Anwalts in Frankreich. FĂŒr den Fall, dass eine Vereinbarung ĂŒber die Höhe des Honorars nicht getroffen werden kann, besteht die Möglichkeit der ĂberprĂŒfung durch die Rechtsanwaltskammer. Diese kann das Honorar reduzieren, wenn das vorgeschlagene Honorar nicht im angemessenen VerhĂ€ltnis mit der zu erbringenden Leistung steht. Ein Erfolgshonorar ist unzulĂ€ssig, jedoch neigen viele AnwĂ€lte dazu, eine Mischform von Pauschalhonorar und ErfolgsprĂ€mie zu vereinbaren. Um die Vereinbarung des Honorars transparent zu halten, ist am 6. August 2015 das Gesetz fĂŒr Wachstum, AktivitĂ€t und wirtschaftliche Chancengleichheit in Kraft getreten, welches eine zwingende schriftliche Honorarvereinbarung vorsieht, die zur Festlegung der Höhe oder Art der Verrechnung des Honorars dient.
Einige AnwÀlte bieten kostenlose telefonische Erstberatung an, in der die weitere Vorgehensweise und die zu setzenden Handlungen sowie die Erfolgsaussichten besprochen werden. Es wird empfohlen, bereits bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem besten Anwalt die Kosten hinsichtlich Erstberatung zu erfragen.
Der beste Anwalt in Frankreich ist verpflichtet, das Berufsgeheimnis zu wahren. Die Verletzung dieser Pflicht wird strafrechtlich und disziplinĂ€r sanktioniert. Aus der Verschwiegenheitspflicht wird das Aussageverweigerungsrecht abgeleitet. Hinsichtlich der TĂ€tigkeitsausĂŒbung besteht fĂŒr den besten Anwalt in Frankreich eine allgemeine Sorgfaltspflicht. Weiters besteht die Verpflichtung zur Vermeidung von Interessenkollisionen.
In Frankreich existieren 181 selbstĂ€ndige Barreaux. FĂŒr den besten Anwalt Frankreichs ist eine Mitgliedschaft in einer der Rechtsanwaltskammern zwingend vorgeschrieben.
In Frankreich bestehen ĂŒberwiegend Organisations- und BerufsausĂŒbungsgesellschaften. Die Organisationsgesellschaften teilen laufende Kosten auf und betreffen die eigentliche BerufsausĂŒbung nicht. Cabinets groupĂ©s sind bloĂe BĂŒrogemeinschaften, die Möglichkeit des gemeinschaftlichen Auftretens der avocats ist unzulĂ€ssig. Societe civile de moyens stellt eine zivile Organisationsgesellschaft dar und ist als eigenstĂ€ndige Rechtspersönlichkeit mit der Aufteilung laufender Kosten zwischen den AnwĂ€lten beauftragt. Daneben existieren BĂŒrogemeinschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die lediglich eine Hilfsfunktion bei der Zusammenarbeit der AnwĂ€lte in Frankreich und international ausĂŒben: die Wirtschaftliche Interessenvereinigung und die EuropĂ€ische Wirtschaftliche Interessenvereinigung.
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